Nov 25

bar_seedamm-plaza.jpgHeute bin ich von meinem zweiten Einsatz als CI-Experte beim Zentrum für Unternehmensführung (ZfU) zurückgekommen. Bei meinem Beitrag zum Thema Business Development im Rahmen eines “Kaminfeuergesprächs” konnte ich die Möglichkeiten von Competitive Intelligence in der Kürze der Zeit nur anreißen, hatte dann aber die Gelegenheit, die Diskussion mit ein paar der Teilnehmer an der Bar noch fortzusetzen. Besonders die Frage nach Legalität und Legitimität von Recherchemethoden hat diesmal eine Rolle gespielt.

Meine Argumentation: Man kann sich die Gesamtmenge der wünschenswerten Information als eine Pyramide vorstellt, an deren Spitze die obersten fünf Prozent geheimer Informationen stehen. Diese kann man höchstens mit illegalen Methoden erwerben - und sie fehlen deshalb notwendigerweise. Aber: man braucht sie auch gar nicht, um das Gesamtbild zu erfassen, eine Entwicklungsrichtung festzustellen oder um Hypothesen über die Absichten und Ziele von Wettbewerbern anhand von ausgewerteten Indikatoren zu falsifizieren.

Der bewusste Verzicht auf die Ermittlung von geschützten Informationen, der zum Kernbestand einer ethisch einwandfreien CI-Recherche gehört, schmälert den Erkenntniswert einer Analyse nur in einem sehr geringen Maß. Sicher würde ich mir manchmal wünschen, auch an diese Informationen heranzukommen - aber es ist doch viel sinnvoller, zunächst effektive Prozesse zur Sammlung, Analyse und internen Verbreitung von wettbewerbsrelevanten Erkenntnissen aufzubauen. Solange ein Großteil der Unternehmen es nicht auf die Reihe bekommt, seine Hausaufgaben in diesem Gebiet zu machen, ist der beliebte Hinweis, das ginge alles nur auf illegale Weise, ein reines Ablenkungsmanöver…

written by Andreas Romppel

Jul 16

Förderland-BlogDer Kölner Anwalt Dirk Petri umreisst in einem kurzen Fachbeitrag für das Förderland-Blog die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Geschäftsgeheimnisse und deren Verrat durch Geschäftsführer, Angestellte und Dritte. “Wer Geheimnisse im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut bekommen hat und sie zu eigenem Vorteil, als Wettbewerbsvorteil oder zugunsten eines Dritten nutzt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses besteht grundsätzlich keine Geheimhaltungspflicht mehr für auf redliche Weise erlangte Kenntnisse.” Zu beachten sind allerdings vertragliche fixierte Geheimhaltungsklauseln, die über den Vertragszeitraum hinausgehen.

Mehr Informationen zum Thema Schutz von Geschäftsgeheimnissen - und jede Menge praktische Hinweise dazu - finden Sie auch unter der Überschrift “Verbergen und Verhindern: Counterintelligence” in meinem Buch…

written by Andreas Romppel

Jan 15

CovalenceDie Schweizer Firma Covalence erstellt regelmäßig Branchenreports, in denen sie die größten Unternehmen einer auf einer Ethik-Skala bewertet. Hinzu kommen Unternehmens- und Adhoc-Reports, die aufgrund der Inhalte auch für CI nützlich sein können:

  • Criteria, what themes are hot
  • Sources, who make and break ethical reputation
  • Country, where it is risky and important to focus communication
  • Warning system on trends and issues (bottom-up system complementary to top-down reputation survey method)

Aufmerksam geworden bin ich auf diese Dienstleistung durch das Blog von Karsten Füllhaas namens Transparente Kommunikation. Dank und Grüße in die Schweiz!

written by Andreas Romppel