Der Kölner Anwalt Dirk Petri umreisst in einem kurzen Fachbeitrag für das Förderland-Blog die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Geschäftsgeheimnisse und deren Verrat durch Geschäftsführer, Angestellte und Dritte. “Wer Geheimnisse im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut bekommen hat und sie zu eigenem Vorteil, als Wettbewerbsvorteil oder zugunsten eines Dritten nutzt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses besteht grundsätzlich keine Geheimhaltungspflicht mehr für auf redliche Weise erlangte Kenntnisse.” Zu beachten sind allerdings vertragliche fixierte Geheimhaltungsklauseln, die über den Vertragszeitraum hinausgehen.
Mehr Informationen zum Thema Schutz von Geschäftsgeheimnissen - und jede Menge praktische Hinweise dazu - finden Sie auch unter der Überschrift “Verbergen und Verhindern: Counterintelligence” in meinem Buch…