Das Handelsregister wird elektronisch und bekommt eine Schwester namens Unternehmensregister, bei der gegen ein geringes Entgelt alle Informationen publizitätspflichtiger Unternehmen abgefragt werden können. Was das Ganze für die Konkurrenzanalyse interessant macht, ist die Tatsache, dass mit der Einführung dieser beiden online zugänglichen Register zwar der Umfang der zu veröffentlichenden Informationen nicht größer wird, aber eine Nichtbeachtung der Publizitätspflicht schnell und hart geahndet werden soll. In einem Artikel des VentureCapital Magazins schreibt der Frankfurter Fachanwalt Volker Rebmann dazu:
“Die Offenlegung hat aber dadurch eine völlig andere Qualität bekommen, dass die Jahresabschlüsse nun über das Unternehmensregister jedem Nutzer, also auch der Konkurrenz, online zur Verfügung stehen. Hinzu kommt eine erhebliche Verschärfung der Kontrolle und Durchsetzung der Offenlegungspflichten. Die Jahresabschlüsse werden nun nicht mehr beim Handelsregister eingereicht, sondern sind elektronisch an den Betreiber des elektronischen Handelsregisters zu übermitteln. Das Brisante dabei ist, dass der Betreiber des elektronischen Handelsregisters die fristgerechte und vollständige Einreichung der Unterlagen durch elektronischen Abgleich überprüft und Verstöße dem eigens zu diesem Zweck gegründeten Bundesamt für Justiz zu melden hat. Dieses wird von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren gegen die publizitätspflichtige Gesellschaft und deren verantwortliche Organe einleiten. Waren früher Verstöße praktisch sanktionslos, erfolgt jetzt unweigerlich eine (gebührenpflichtige) Androhung von Ordnungsgeld in Höhe von € 2.500,00 bis € 25.000,00, verbunden mit der Aufforderung, der Offenlegungspflicht binnen sechs Wochen nachzukommen. Geschieht dies nicht, wird das Ordnungsgeld festgesetzt und die Verfügung wiederholt, und zwar ggf. so oft, bis die Offenlegung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Man schätzt, dass wenn es an der in Deutschland verbreiteten Nichtbeachtung der Offenlegungspflicht bleiben sollte, ein „Drohbrief“ des Bundesamtes bei mindestens 800.000 Unternehmen eingehen müsste. Allerdings dürften die Kapazitäten des Bundesamts hierfür zunächst kaum ausreichen. Das elektronische Handelsregister, das Unternehmensregister sowie die Änderung des Systems der Jahresabschlusspublizität führen zu einer deutlich verbesserten Transparenz der Marktteilnehmer, wie sie in anderen Ländern durchaus schon länger etabliert ist.”